Wohnen – Freizeit – Beschäftigung
Das FoWoBern in Muri b. Bern hat Platz für zehn Klient*Innen, weitere Plätze stehen für Probeaufenthalte zur Verfügung. Die Vollzugseinrichtung bietet den Klient*Innen ein betreutes und geschütztes Umfeld, in dem sie einen gemeinsamen und doch individuell strukturierten Alltag erleben, sich aber auch in ihre Privatsphäre zurückziehen können.
Wohnen
Zum Wohnen gehören die wöchentliche Haussitzung, die gemeinsamen Mahlzeiten, die Ämtliausführung, sowie das milieutherapeutische Zusammenleben in der Wohngemeinschaft.
Beschäftigung
Von Montag bis Freitag bietet das FoWoBern unter der Leitung von ausgebildeten Agogen ein internes Beschäftigungsprogramm im Atelier und in der Küche an. Das Atelier ermöglicht verschiedene Projekt- und Werkstattarbeiten und beinhaltet ebenfalls den Hauswartdienst des Hauses. Beim Koch wird der gesamte Prozess vom Erstellen des Menüplans, dem Einkaufen, Mahlzeitenzubereiten bis und mit der Küchenreinigung und Instandhaltung ausgeführt. In einem Wochenplan wird für alle intern beschäftigten Klient*Innen eine individuell angepasste Arbeitsstruktur festgelegt, Ziele festgelegt und regelmässig ausgewertet.
Freizeit
Neben der frei zur Verfügung stehenden Freizeit bietet das FoWoBern strukturierte Freizeitangebote an. Diese bestehen aus gesundheitsfördernden Tätigkeiten und ergänzen das Sozialkompetenztraining durch gemeinsame sportliche Betätigung, Ausflüge und Gesprächsgruppen. Je nach Bedarf werden die Klient*innen auch in der freien Freizeitgestaltung unterstützt oder begleitet. Zudem finden mehrmals im Jahr gemeinsame Ausflüge statt.
Wohnen
Zum Wohnen gehören die wöchentliche Haussitzung, die gemeinsamen Mahlzeiten, die Ämtliausführung, sowie das milieutherapeutische Zusammenleben in der Wohngemeinschaft.
Beschäftigung
Von Montag bis Freitag bietet das FoWoBern unter der Leitung von ausgebildeten Agogen ein internes Beschäftigungsprogramm im Atelier und in der Küche an. Das Atelier ermöglicht verschiedene Projekt- und Werkstattarbeiten und beinhaltet ebenfalls den Hauswartdienst des Hauses. Beim Koch wird der gesamte Prozess vom Erstellen des Menüplans, dem Einkaufen, Mahlzeitenzubereiten bis und mit der Küchenreinigung und Instandhaltung ausgeführt. In einem Wochenplan wird für alle intern beschäftigten Klient*Innen eine individuell angepasste Arbeitsstruktur festgelegt, Ziele festgelegt und regelmässig ausgewertet.
Freizeit
Neben der frei zur Verfügung stehenden Freizeit bietet das FoWoBern strukturierte Freizeitangebote an. Diese bestehen aus gesundheitsfördernden Tätigkeiten und ergänzen das Sozialkompetenztraining durch gemeinsame sportliche Betätigung, Ausflüge und Gesprächsgruppen. Je nach Bedarf werden die Klient*innen auch in der freien Freizeitgestaltung unterstützt oder begleitet. Zudem finden mehrmals im Jahr gemeinsame Ausflüge statt.
Sicherheit
Die Gewährleistung grösstmöglicher Sicherheit für die Öffentlichkeit, die Mitarbeitenden, die Klient*Innen und für Besucher*Innen ist oberstes Gebot für die einweisenden Behörden und das FoWoBern.
Sorgfältige Abklärung
Die Personen, die für den offenen Massnahmenvollzug in Frage kommen, werden im Vorfeld durch die UPD und der Leitung des FoWoBern umfassend abgeklärt. Es können nur Personen im FoWoBern wohnen, die keine aktiven psychotischen Symptome aufweisen, bei denen Frühwarnzeichen bekannt sind und keine Fluchtgefahr besteht.
Präventives Sicherheitskonzept
Das Sicherheitskonzept des FoWoBern wurde gemeinsam mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten BVD des Amts für Justizvollzug Bern und der zuständigen Therapiestelle ausgearbeitet und wird vom Amt für Justiz des Kantons Bern laufend überprüft. Dies sind in erster Linie das engmaschige Betreuungskonzept und der hohe Betreuungsschlüssel, die präventiv wirken, individuellen Vollzug ermöglichen und damit Sicherheit gewährleisten. Ausserdem stellt das FoWoBern u.a. Folgendes sicher:
Rückverlegung in geschlossene Institution
Sollte dennoch eine akute Fluchtgefahr oder Gefährdungssituation durch eine/n Klienten*In eintreten, wird umgehend die Verlegung in eine geschlossene Institution mit dem notwendigen Sicherheitsdispositiv (BEWA, Psychiatrische Klinik oder Regionalgefängnis) veranlasst.
Sorgfältige Abklärung
Die Personen, die für den offenen Massnahmenvollzug in Frage kommen, werden im Vorfeld durch die UPD und der Leitung des FoWoBern umfassend abgeklärt. Es können nur Personen im FoWoBern wohnen, die keine aktiven psychotischen Symptome aufweisen, bei denen Frühwarnzeichen bekannt sind und keine Fluchtgefahr besteht.
Präventives Sicherheitskonzept
Das Sicherheitskonzept des FoWoBern wurde gemeinsam mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten BVD des Amts für Justizvollzug Bern und der zuständigen Therapiestelle ausgearbeitet und wird vom Amt für Justiz des Kantons Bern laufend überprüft. Dies sind in erster Linie das engmaschige Betreuungskonzept und der hohe Betreuungsschlüssel, die präventiv wirken, individuellen Vollzug ermöglichen und damit Sicherheit gewährleisten. Ausserdem stellt das FoWoBern u.a. Folgendes sicher:
- Eine hohe Präsenz an qualifizierten Mitarbeitenden ist garantiert. Das Personal verfügt über spezifische Aus- und Weiterbildungen und wird laufend spezifisch geschult (Diagnostik, Therapie, Risikovollzug, Agogik).
- Es sind immer mindestens zwei Mitarbeitende anwesend, auch in der Nacht.
- Pro Klient*In stehen individuelle Notfallunterlagen bereit.
- Die tägliche Überprüfung der individuellen Frühwarnzeichen beugt dem Eintreffen einer Gefährdungssituation vor.
- Alarmpikett besteht ständig.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Vollzugsbehörden, UPD, Bewachungsstation des Inselspitals (BEWA), FoWoBern sowie Polizei, Feuerwehr, Rettungswesen etc.
- Das FoWoBern ist sehr gut vorbereitet für den Fall, dass ausserordentliche Ereignisse eintreffen (wie z.B. Brand, Flucht, Krise etc.), und reagiert entsprechend effektiv und strukturiert.
Rückverlegung in geschlossene Institution
Sollte dennoch eine akute Fluchtgefahr oder Gefährdungssituation durch eine/n Klienten*In eintreten, wird umgehend die Verlegung in eine geschlossene Institution mit dem notwendigen Sicherheitsdispositiv (BEWA, Psychiatrische Klinik oder Regionalgefängnis) veranlasst.
Rechtliche Grundlagen
Strafgesetzbuch
- Artikel 56 bis 62 des Strafgesetzbuches beziehen sich auf den Massnahmenvollzug. Art. 59 regelt die Anordnung von stationären therapeutischen Massnahmen bei Straffälligen Personen mit einer schweren psychischen Störung.
- Artikel 377 bis 380 des Strafgesetzbuches beziehen sich auf Anstalten und Einrichtungen für den Vollzug von Massnahmen. Art. 379 ermöglicht es den Kantonen, Privatanstalten für den Vollzug von bestimmten Massnahmen zu beauftragen, wobei die Einrichtungen der Aufsicht der Kantone unterstehen.
Justizvollzugsgesetz
Richtlinien des Strafvollzugskonkordats
- Grundsätzlich findet die Justizvollzugsgesetzgebung des Kantons Bern (insb. JVG und JVV) auf den Vollzug von Strafen und Massnahmen Anwendung, wenn sie in einer Vollzugseinrichtung nach dem JVG vollzogen werden (Art. 1 JVG). Das FoWoBern gilt für das Amt für Justiz des Kantons Bern als weitere Vollzugseinrichtung i.S.v. Art. 12 Abs. 1 JVG.
Richtlinien des Strafvollzugskonkordats
- Das FoWoBern ist den Richtlinien und Standards des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz verpflichtet und setzt dabei die geforderten Qualitätsstandards konsequent um.
Betriebliche Dokumente
Folgende Dokumente sind auf Anfrage erhältlich:
- FoWoBern Factsheet
- Betreuungskonzept
- Vertragsvorlage Nachbetreuung Beschäftigung
- Vertragsvorlage Psychosoziale Nachbetreuung